Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt. In der Satzung sind drei Mitglieder für das Amt vergesehen. Es können auch mehr Mitglieder als Aufsichtsrat gewählt werden. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Unser Aufsichtsrat
| Herr Frank Kantorek | Vorsitzender des Aufsichtsrates | |
| Frau Andrea Engel | ||
| Frau Bettina Mergenthaler | Schriftführerin | |
| Herr Jorg Böttcher | ||
| Frau Aenne Wieczorek | Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates | |
| Frau Karin Rösemann |
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates:
- die Wahl eines Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Vertreters,
- die Bestellung, Förderung und Überwachung der Vorstandes,
- von den Vorlagen des Vorstandes Kenntnis zu nehmen,
- den Jahresabschluss und die Vorschläge des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen und der Mitgliederversammlung vor Feststellung des Jahresabschlusses darüber Bericht zu erstatten,
- der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen,
- nach Bedarf Sitzungen abhalten. Er soll einmal im Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr zusammentreten.




