Mitgliederversammlung

Als höhstes Genossenschaftsorgan umfasst die Mitgliederversammlung jedes einzelne Mitglied. Eine regelmäßige Mitgliederversammlung einmal jährlich im ersten Halbjahr statt. Dazu werden unsere Mitglieder öffentlich eingeladen. Gerne können Sie sich über den Termin der nächsten Mitgliederversammlung auch in unserer Geschäftsstelle erkundigen.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
- die Änderung der Satzung,
- die Verwendung des Bilanzgewinnes,
- die Deckung des Bilanzverlustes,
- die Verwendung der gesetzlichen Rücklage zum Zwecke der Verlustdeckung,
- die Wahl des Aufsichtsrates, sowie die Festsetzung einer Vergütung,
- Entlastung der Vorstandes und des Aufsichtsrates.




