Vorstand
Dem Vorstand obliegt die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzung. Er besteht aus mindestens zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder müssen Mitglied der Genossenschaft sein und werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt.
Unsere Vorstandsmitglieder
| Herr Thomas Henke | Frau Birgit Kruse | Frau Anette Schwark |
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes:
- für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendige personelle, sachliche und organisatorische Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen,
- für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen zu sorgen,
- über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen zu entscheiden,
- die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu führen,
- Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik und anderer grundsätzlicher Fragen der Unternehmensplanung,
- Abschluss von Verträgen und Führung bestimmter Arten von Geschäften im Namen der Genossenschaft,
- Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses.




